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Flugzeiten und Flugplatzordnung

 

Folgende FLUGZEITEN sind derzeit gültigbitte um verlässliche Einhaltung:

Montag und Donnerstag:                                     08:00 - 18:00 Uhr - alle Modelle

Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag:       08:00 - 21:00 Uhr - alle Modelle (Turbinenantrieb am Samstag nur bis 14:00 Uhr)

Sonn und Feiertage:                                             08:00 - 14:00 Uhr - alle Modelle (Turbinenantrieb Flugverbot)
                                                                                14:00 - 18:00 Uhr mit leisen elektrischen Antrieben (Turbinenantrieb Flugverbot)

 

 

FLUGPLATZORDNUNG (Stand ab Juli 22)

  1. Das Benutzen des Flugplatzes ist nur aktiven Mitgliedern der MFSU
    Treubach unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

    a. gültige Sportlizenz des ÖAeC
    b. gültige Registrierung bei der ACG
    c. gültiger Kompetenz-Nachweis
    d. kein Rückstand beim Mitgliedsbeitrag
    e. Artikel 16 Bescheid, Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO)

sowie diese Flugplatzordnung muss zur Kenntnis genommen und
eingehalten werden

  1. Unterstützende Mitglieder dürfen jährlich maximal an 4 Tagen nach
    Freigabe eines Vorstandsmitgliedes fliegen. Es gelten die gleichen
    Voraussetzungen wie für aktive Mitglieder (siehe Punkt 1), zusätzlich ist pro
    Flugtag der Gastflugbeitrag von €5,- zu entrichten.

  2. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, jährlich 10 Arbeitsstunden zu leisten.
    Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird bei der
    Mitgliedsbeitragseinhebung im Folgejahr ein Betrag von €15,- verrechnet.

  3. Die Sportlizenz, die Registrierungsnummer am Modell sowie der
    Kompetenz-Nachweis kann stichprobenartig von einem Vorstandsmitglied
    kontrolliert werden.

  4. Gastflieger müssen einen Gastflugbeitrag von €5,- entrichten. Es gelten die
    gleichen Voraussetzungen wie für aktive Piloten (siehe Punkt 1). Wurde der
    Gastflieger nicht von einem Vorstandsmitglied geladen, so ist ein
    Vorstandsmitglied darüber zu informieren.

  5. Jeder Pilot haftet für die durch ihn verschuldeten Schäden jeglicher Art. Die
    MFSU Treubach übernimmt keinerlei Haftung.

  6. Unerfahrene Piloten dürfen bis zur Ablegung der Modellflugprüfung A bzw.
    B nur unter Anleitung eines erfahrenen Piloten fliegen.

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