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Flugzeiten und Flugplatzordnung

 

Folgende FLUGZEITEN sind derzeit gültigbitte um verlässliche Einhaltung:

Montag und Donnerstag:                                     08:00 - 18:00 Uhr - alle Modelle

Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag:       08:00 - 21:00 Uhr - alle Modelle 

Sonn und Feiertage:                                             08:00 - 14:00 Uhr - alle Modelle (Turbinenantrieb nur Vereinsmitglieder)
                                                                                14:00 - 18:00 Uhr mit leisen elektrischen Antrieben
 

 

FLUGPLATZORDNUNG (Stand ab Februar 2023)

1. Das Benutzen des Flugplatzes ist nur aktiven Mitgliedern der MFSU Treubach

unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

a. gültige Sportlizenz des ÖAeC

b. gültige Registrierung bei der ACG

c. gültiger Kompetenz-Nachweis

d. kein Rückstand beim Mitgliedsbeitrag

e. Artikel 16 Bescheid, Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO)

sowie diese Flugplatzordnung muss zur Kenntnis genommen und

eingehalten werden

2. Unterstützende Mitglieder dürfen jährlich maximal an 4 Tagen nach Freigabe

eines Vorstandsmitgliedes fliegen. Es gelten die gleichen Voraussetzungen

wie für aktive Mitglieder (siehe Punkt 1).

3. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, jährlich 10 Arbeitsstunden zu leisten.

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird bei der

Mitgliedsbeitragseinhebung im Folgejahr ein Betrag von €15,- verrechnet.

4. Die Sportlizenz, die Registrierungsnummer am Modell sowie der Kompetenz-

Nachweis kann stichprobenartig von einem Vorstandsmitglied kontrolliert

werden.

5. Für Gastflieger gelten die gleichen Voraussetzungen wie für aktive Piloten

(siehe Punkt 1). Wurde der Gastflieger nicht von einem Vorstandsmitglied

geladen, so ist ein Vorstandsmitglied darüber zu informieren.

6. Jeder Pilot haftet für die durch ihn verschuldeten Schäden jeglicher Art. Die

MFSU Treubach übernimmt keinerlei Haftung.

7. Unerfahrene Piloten dürfen bis zur Ablegung der Modellflugprüfung A bzw.

B nur unter Anleitung eines erfahrenen Piloten fliegen.

8. Bei Instandsetzungsarbeiten (z.B. Mähen des Flugfeldes) ist jeglicher

Flugbetrieb verboten.

01. Februar 2023

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German

9. Jeder Pilot ist verpflichtet, sein Modell in technisch einwandfreiem Zustand

zu halten. Liegt ein offensichtlicher Mangel vor, kann von einem

Vorstandsmitglied ein Flugverbot ausgesprochen werden.

10. Befindet sich mehr als ein Modell in der Luft, muss der Start- bzw.

Landevorgang durch lautes Zurufen vorangekündigt werden.

11. Aufgrund des Sicherheitsabstandes dürfen 3D-Flugfiguren (Flächen- und

Hubschraubermodell) nur außerhalb der Start- und Landebahn geflogen

werden.

12. Startvorbereitungen für Flugmodelle dürfen ausschließlich im

Vorbereitungsraum erfolgen. Das Starten von Motoren außerhalb des

Vorbereitungsraumes bzw. des Flugfeldes ist verboten.

13. Flugbewegungen dürfen ausschließlich auf dem Flugfeld erfolgen.

14. Akkus dürfen nur bei den dafür vorgesehenen Ladestationen geladen

werden.

15. Jedes Mitglied muss seinen Müll (defekte Akkus, defekte Modelle, …) selbst

entsorgen, er darf nicht auf dem Vereinsgelände zurückgelassen werden.

16. Jeder Pilot ist verpflichtet, seine Flugbewegungen ins Flugbuch

(Betriebsaufzeichnung, Artikel 16) einzutragen.

17. Bei Missachtung der Flugplatzordnung kann ein Flugverbot ausgesprochen

werden. Wiederholte bzw. grobe Verstöße können einen Vereinsausschluss

zur Folge haben.

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