Flugzeiten und Flugplatzordnung
Folgende FLUGZEITEN sind derzeit gültig, bitte um verlässliche Einhaltung:
Montag und Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr - alle Modelle
Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag: 08:00 - 21:00 Uhr - alle Modelle (Turbinenantrieb am Samstag nur bis 14:00 Uhr)
Sonn und Feiertage: 08:00 - 14:00 Uhr - alle Modelle (Turbinenantrieb Flugverbot)
14:00 - 18:00 Uhr mit leisen elektrischen Antrieben (Turbinenantrieb Flugverbot)
FLUGPLATZORDNUNG (Stand ab Juli 22)
- Das Benutzen des Flugplatzes ist nur aktiven Mitgliedern der MFSU
Treubach unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
a. gültige Sportlizenz des ÖAeC
b. gültige Registrierung bei der ACG
c. gültiger Kompetenz-Nachweis
d. kein Rückstand beim Mitgliedsbeitrag
e. Artikel 16 Bescheid, Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO)
sowie diese Flugplatzordnung muss zur Kenntnis genommen und
eingehalten werden
- Unterstützende Mitglieder dürfen jährlich maximal an 4 Tagen nach
Freigabe eines Vorstandsmitgliedes fliegen. Es gelten die gleichen
Voraussetzungen wie für aktive Mitglieder (siehe Punkt 1), zusätzlich ist pro
Flugtag der Gastflugbeitrag von €5,- zu entrichten. - Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, jährlich 10 Arbeitsstunden zu leisten.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird bei der
Mitgliedsbeitragseinhebung im Folgejahr ein Betrag von €15,- verrechnet. - Die Sportlizenz, die Registrierungsnummer am Modell sowie der
Kompetenz-Nachweis kann stichprobenartig von einem Vorstandsmitglied
kontrolliert werden. - Gastflieger müssen einen Gastflugbeitrag von €5,- entrichten. Es gelten die
gleichen Voraussetzungen wie für aktive Piloten (siehe Punkt 1). Wurde der
Gastflieger nicht von einem Vorstandsmitglied geladen, so ist ein
Vorstandsmitglied darüber zu informieren. - Jeder Pilot haftet für die durch ihn verschuldeten Schäden jeglicher Art. Die
MFSU Treubach übernimmt keinerlei Haftung. - Unerfahrene Piloten dürfen bis zur Ablegung der Modellflugprüfung A bzw.
B nur unter Anleitung eines erfahrenen Piloten fliegen.